Trainingsbetrieb ab dem 09. Mai

Liebe Tennisbegeisterte,

seit Samstag, den 9. Mai, dürfen auch wir in Hessen alle privaten und öffentlichen Freiluft-Tennisanlagen unter Auflagen wieder öffnen. Folgend sind die Auflagen der hessischen Landesregierung für euch zusammengefasst.

Unter folgenden Umständen ist der Trainingsbetrieb gestattet:

  • Kontaktfreie Ausübung
  • Ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen ist zu gewährleisten. Doppel sind ebenfalls möglich.
  • Es dürfen nur die erlaubte Anzahl an Trainingsteilnehmer/innen auf und an den Platz. Alle anderen Personen (Eltern, Verwandte, Freunde etc.) müssen sich in Zonen aufhalten, an denen der Mindestabstand problemlos eingehalten werden kann.
  • Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, bleiben geschlossen.
  • Bei Regen sind alle Spieler/innen aufgefordert, die Anlage unter Beachtung des Mindestabstandes sofort zu verlassen, sofern es nicht möglich ist, sich ohne Einhaltung des Mindestabstandes unterzustellen.
  • Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt.
  • Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene sind zu beachten.

Alle vom Hessischen Tennis-Verband ausgebildeten Trainerinnen und Trainer haben weitergehende Hinweise zur Durchführung des Tennisunterrichts erhalten. Für Interessierte sind diese Informationen auf der Homepage des Hessischen Tennis-Verbandes abrufbar (http://www.htv-tennis.de).

Wir wünschen euch – trotz der aktuellen Situation und der damit einhergehenden Maßnahmen – viel Spaß in der Saison 2020!

Der Vorstand