Einladung zur Jahreshauptversammlung!

Der Vorstand des TSV Habitzheim lädt all Mitglieder recht herzlich zur Jahreshauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021

am Freitag, den 03. Juni 2022 um 20.00 Uhr in das Sportheim

ein.

 

TAGESORDNUNG

  1. Begrüßung
  2. Satzungsänderung
    – §3 Gemeinnützigkeit Ziffer 2
    – §3 Gemeinnützigkeit Ziffer 3
    – §4 Vereinsvermögen Ziffer 2
    – §11 Vorstand Ziffer 1
    – §11 Vorstand Ziffer 2
    – §12 Aufgaben des Vorstandes Ziffer 2
  3. Berichte
    1. Vorstand
    2. Abteilungen
    3. Kassenwart
    4. Kassenprüfer
  4. Diskussion der Berichte
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Neuwahl des Vorstandes
  7. Anträge
  8. Verschiedenes

Der Text der Satzungsänderungen ist nachstehend aufgeführt. Desweitern kann er auf der Internetseite des TSV Habitzheim, www.tsv-habitzheim.de, eingesehen werden und ist in der Sporthalle zur Einsicht ausgelegt. Anträge sind in schriftlicher Form bis zum 31.05.22 an den Vorstand zu richten.

Wie der Tagesordnung zu entnehmen ist, gilt es für die Mitglieder weitreichende Entscheidungen zu treffen. Wir freuen uns darauf viele Mitglieder begrüßen zu können.

Für den Vorstand
Toni Kinz
Vorsitzender

 

 

Text der Satzungsänderungen

§3 Gemeinnützigkeit Ziffer 2
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Etwaige Gewinne auch aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

 
§3 Gemeinnützigkeit Ziffer 3
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Eine Begünstigung der Mitglieder in Form von Zuwendungen, unverhältnismäßig hohen Vergütungen oder durch Auszahlung von Überschüssen ist ausgeschlossen.

 
§ 4 Vereinsvermögen Ziffer 2
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Gemeinde Otzberg, die es unmittelbar und ausschließlich für die Förderung des Sports im Ortsteil Habitzheim zu verwenden hat.  mit der Maßgabe, dass es nur für gemeinnützige Zwecke des Sportes im Ortsteil Habitzheim Verwendung finden darf.

 
§ 11 Vorstand Ziffer 1
Der Vorstand besteht aus einem gleichberechtigen Vorstandsteam von mindestens drei Personen.
dem 1. Vorsitzenden
dem 2. Vorsitzenden
dem Kassenwart
dem Schriftführer.

 
§ 11 Vorstand Ziffer 2
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung in geheimer, schriftlicher Wahl von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Auf Antrag ist öffentliche Wahl möglich. Wiederwahl ist zulässig.

 
§ 12 Aufgaben des Vorstandes Ziffer 2
Jedes Mitglied des Vorstandsteams ist einzeln vertretungsberechtigt und kann den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.